RISIKOBEURTEILUNG
Die Risikobeurteilung wird in der Maschinenrichtlinie gefordert und ist vom Hersteller konstruktionsbegleitend zu erstellen. Es sind die geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (entsprechend Anhang I der MRL) zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen zu treffen, damit die Schutzziele eingehalten werden. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse konstruiert und gebaut werden.
Eine Risikobeurteilung ist zu erstellen bei Neumaschinen, beim Umbau oder der Erweiterung einer Maschine. Ebenso muss eine Risikobeurteilung für importierte Maschinen erfolgen. Die Risikobeurteilung ist ein iterativer Prozess.
Gerne unterstütze ich Sie beratend bei der Durchführung der Risikobeurteilung. Die Erstellung der Risikobeurteilung für Ihre Maschine kann, zusammen mit Ihnen, auch von mir durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind dann in der Konstruktion zu berücksichtigen.
Für die Erstellung der Risikobeurteilung können Ihre eigenen Vorlagen verwendet werden. Alternativ wird die Risikobeurteilung auch mit meinen eigenen Vorlagen durchgeführt oder mit einem Softwaretool erstellt.
Bei der softwaregestützten Erstellung der Risikobeurteilung kommen "SAFEXPERT" oder "Gesima" zum Einsatz.
FMEA
Neben der Risikobeurteilung führe ich auch eine FMEA (Konstruktions- oder Produkt-FMEA) durch bzw. stehe Ihnen bei der Durchführung einer FMEA als Moderator beratend zur Seite.