ÜBERSETZUNG
Die Maschinenrichtlinie fordert, dass jeder Maschine eine Betriebsanleitung beiliegen muss, die in der bzw. den Amtssprachen abgefasst ist, in der die Maschine in Verkehr und/oder in Betrieb genommen wird.
Mit einem starken Partner an meiner Seite bin ich der Lage die erstellten Dokumente in die erforderliche Sprache zu übersetzen.
Hier ein praktisches Beispiel (nicht ganz ernst gemeint):
Ausgangssprache (hier Hochdeutsch) => Zielsprache (Saarländisch)
Entschuldigen Sie bitte. Ich habe Sie nicht richtig verstanden. Können Sie das Bitte wiederholen? => Hä?
Alle Übersetzungen werden von Fachübersetzern (Muttersprachlern) bearbeitet.
Das Übersetzungsbüro arbeitet mit sog. Translation-Memory-Systemen.
Je Kunde wird eine eigene Terminologiedatenbank angelegt und gepflegt.
Die fertigen Übersetzungen benötigen keine Nacharbeit mehr.